Pflegberatung
Rodarius
Individuelle Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI
Pflegeberatung
§ 37 Abs. 3 SGB Xi
Individuelle Pflegeschulung
§ 45 SGB XI
Pflegeberatung nach § 37 Abs.3 SGB XI
Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?
Der Beratungsbesuch
nach § 37 Abs. 3 ist für Sie Kostenlos
Sie sind pflegebedürftig und wurden in einen Pflegegrad eingestuft?
In diesem Fall sind Sie dazu verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI, einen Beratungsbesuch von einer zugelassenen Stelle in Anspruch zu nehmen.
Wird der Beratungsbesuch nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen.
Gerne führen ich regelmäßig die Beratungsbesuche durch und stehen Ihnen mit Informationen zur Seite!


Neutral und unabhängig
Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3
ist für Sie Kostenlos
Viele Pflegeberater und Pflegeberaterinnen arbeiten in einem Angestelltenverhältnis bei Dienstleistern des Gesundheitswesens wie Pflegediensten oder Pflegestützpunkten.
Ich muss und möchte Ihnen keine Leistungen wie hauswirtschaftliche Versorgung oder pflegerische Versorgung verkaufen.
Als unabhängiger Pflegeberater bin ich durch die Landesverbände der Pflegekassen NRW zugelassen, und muss keiner Krankenkasse, Pflegekasse, und auch keinem Pflegedienst oder anderen Dienstleister im Gesundheitswesen gefallen.
Sie und Ihre pflegenden Angehörigen stehen immer im Mittelpunkt meiner Tätigkeit als Pflegeberater.
Wie oft müssen Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI durchgeführt werden?
Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3
ist für Sie Kostenlos
Der Beratungseinsatz muss
- bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich
- bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich durchgeführt werden.
- Ausgenommen von der Pflicht sind: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1
- und Bezieher von Pflegesachleistungen.
Auf Wunsch können sie jedoch jedes Halbjahr den Beratungsbesuch abrufen.


Kontakt
Pflegeberatung Rodarius
Steggerhöhe 14b
51515 Kürten
Tel.: 0160 2355671
Fax: 02207 9749093
E-Mail: info@pflegeberatung-rodarius.de